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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gäste- bzw. Ferienwohnungen

1. Der Vermieter
Der Vermieter der Gäste- bzw. Ferienwohnungen ist Lina Navakaite und Andreas Lehmann, Semmelweisstr. 11, 01159 Dresden. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter im Sinne des BGB.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag für die Vermietung einer Gäste- bzw. Ferienwohnung wird befristet nach Tagen abgeschlossen. Ein Mietvertrag für eine Gäste- bzw. Ferienwohnung gilt als abgeschlossen, sobald Sie dem Vermieter Ihre Buchungsabsicht und Ihre Kontaktdaten (Ihre Adresse, Ihr Telefon bzw. Ihre Email) im Buchungsformular bzw. per Email mitgeteilt haben und den Erhalt der vom Vermieter an Sie per Mail, Fax bzw. Post versandten Buchungsbestätigung mit Leistungs- und Preisangaben schriftlich per Mail, Fax oder Post bestätigt haben. Bestätigen Sie den Erhalt der Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 2 Tagen ab Versand, kommt kein gültiger Mietvertrag zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

3. Zahlung der Miete
Die Miete ist im Voraus auf das angegebene Konto zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Vertragsabschluss, also bei einer schriftlich vorliegenden Buchung und einer Bestätigung dieser Buchung durch den Vermieter. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Vermieters mit dem angegebenen Zahlungsziel und unter Angabe des Verwendungszweckes spätestens jedoch durch Barzahlung bei Mietantritt. Bei Barzahlung wird dem Mieter der Gästewohnung eine Quittung überreicht.

4. An- und Abreise
Die ungefähre Anreisezeit sollte durch den Gast 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 11 Uhr geräumt sein.

5. Hausordnung
Die Ferienwohnungen befinden sich in einem Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheiten. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden, was auch für den Hof und den Treppenhausbereich gilt. Alle Gästewohnungen sind Nichtraucherunterkünfte. Zum Rauchen benutzen Sie bitte hierfür, wenn vorhanden, den Balkon. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter der Gästewohnung das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjekts ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden. Die Benutzung aller zur Ferienwohnung gehörigen Wege und Zufahrten sowie Zubehörräumen erfolgt auf eigene Gefahr.
Für einen möglichen Ausfall einzelner Einrichtungsgegenstände, der Aufzüge und andere Bereiche öffentlicher Versorgung kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Reduzierung des Mietpreises in diesem Falle ist ausgeschlossen. Schließen Sie alle Fenster und Balkontüren bei Verlassen der Wohnung. Ebenfalls die Hauseingangstür nach 20.00 Uhr. Bitte seien Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen und gegebenenfalls das Heizungsventil zu drosseln. Nach Beendigung der Mietzeit muss das Geschirr abgewaschen sein, ansonsten berechnen wir eine Reinigungspauschale von 10,00 €.

6. Haustiere
Das Mitbringen und Halten von Haustieren in den Gästewohnungen ist den Mietern nicht gestattet, weil sich dadurch eine Vermietung der Wohnungen an Allergiker ausschließt.

7. Die Ausstattung der Wohnung
Eine kurzfristige Änderung der Ausstattung der Wohnung wie angezeigt bleibt dem Vermieter der Gäste- bzw. Ferienwohnung vorbehalten wird aber innerhalb von 7 Werktagen auf der Webseite angezeigt.

8. Betreten der Wohnung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Im Regelfall erfolgt dies unter vorheriger Benachrichtigung des Mieters der Gästewohnung. Des weiteren ist der Vermieter zum Betreten der Ferienwohnung berechtigt, sofern eine Havarie oder andere Umstände ihn dazu zwingen, um weitere Gefahren abzuwenden. Auch für Reinigungsarbeiten oder ähnliches ist der Vermieter oder ein von ihm bestimmter Vertreter berechtigt, die Ferienwohnung in der Mietzeit zu betreten.

9. Verlust der übergebenen Schlüssel durch den Mieter
Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter Schlüssel (für die Gästewohnung, für die Haustür) übergeben. Bei Verlust des Schlüssels der Gästewohnung haftet der Mieter mit 100 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss. Bei Verlust des Hausschlüssels haftet der Mieter mit 30 Euro für die Neuanfertigung eines Schlüssels für das Schließsystem.

10. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter der Gäste- bzw. Ferienwohnung
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Gästewohnung dem Mieter schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Mieter zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:

Die Kündigung wird erklärt …

Der Vermieter schuldet dem Mieter einen Schadensersatz von …

bis 30 Tage

0 Euro (kein Schadensersatz)

ab 30 Tage

10 Euro (maximal 50 Euro)

ab 15 Tage

10 Euro (maximal 100 Euro)

ab 10 Tage

10 Euro (maximal 150 Euro)

vor Beginn des Mietverhältnisses.

pro gebuchter Nacht.

Der Mieter der Gästewohnung verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

11. Eventuelle Umbuchungen
Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Gästewohnung, es ist dem Vermieter vorbehalten, in dringenden Fällen Umbuchungen vorzunehmen. Diese entspricht einem ähnlichen Standard und Größe der gebuchten Wohnung.

12. Haftung des Mieters der Gästewohnung
Die Benutzung der Wege zur Gästewohnung, der Wohnung selbst, der Treppen, ggf. des Aufzuges und des Wohnungskellers erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung in voller Höhe. Er haftet auch für alle anderen in begleitenden Reiseteilnehmer bzw. Besucher.

13. Haftung des Vermieters der Gäste- bzw. Ferienwohnungen
Eine Haftung des Vermieters für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Fahrstuhl usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

Für Wertgegenstände, die der Mieter in den Wohnungen in seiner An- und Abwesenheit aufbewahrt, haftet der Vermieter nicht. Der Internetanschluss ist nur eine Serviceleistung und nicht Bestandteil des Mietvertrages. Für Störungen durch den Anbieter und äußeren Einflüssen übernehmen wir keine Haftung.

Beanstandungen an der Mietsache seitens des Mieters sind bis Mietende schriftlich beim Vermieter so detailliert wie möglich anzuzeigen. Beanstandungen an der Mietsache, die nach Abreise des Mieters erfolgen, werden nicht anerkannt.

14. Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Räumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände der Gäste- bzw. Ferienwohnung sorgsam und pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden haben die Mieter in voller Höhe zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

15. Datenschutz
Personengebundene Daten des Mieters der Gästewohnungen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung der Gästewohnungen notwendig ist.

16. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

17. Der Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht Dresden.



Wir wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

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